Abschlussprüfung zur Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft

Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024

 

Die rechtlichen Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung sehen beide zwei Möglichkeiten einer Anerkennungsprüfung für die sogenannten Bestandsteams oder Übergangsteams. Diese Möglichkeit einer Anerkennung gilt für Teams die vor dem 30. Juni 2023 ausgebildeten und geprüfte Assistenzhund und Teams sowie für Teams, die zwar am oder nach dem 01. Juli 2023 mit der Ausbildung begonnen haben, diese jedoch bis zum 30. Juni 2024 mit einer Prüfung beendet haben. 

 

Ich bin stolz darauf seit Januar 2023 das Vertrauen der Bundesregierung gehabt zu haben, diese "Prüfungen im Rahmen der Übergangsregelungen" abnehmen zu dürfen. Danke an alle Teams, die mir ihr Vertrauen geschenkt haben und herzlichen Glückwunsch an alle Teams die diese Prüfung bestanden und die Anerkennung ihres Hundes als Assistenzhund in Deutschland bekommen haben. 

Ich danke auch den Ausbildenden dass sie mir ihre Teams anvertraut haben. 

 

Es war eine tolle Zeit und ich durfte wunder-volle Teams kennen lernen und eine kurze Zeit begleiten. Doch diese Zeit ist nun zu ende. Am 30. Juni 2024 endete die Übergangsfrist. Seit dem 01. Juli 2024 dürfen Assistenzhundeprüfungen in Deutschland nur noch vom hierzu akkreditierten Prüfer abgenommen werden. Ich werde berichten, wenn es hierzu Neuigkeiten gibt. 

Freiwillige Prüfung für Teams, die ihre Ausbildung ausserhalb Deutschlands mit einer Prüfung absolviert haben

 

Die rechtlichen Regelungen in Deutschland sehen eine Möglichkeit der Anerkennung von Assistenzhunde (und Teams) vor, die ihre Ausbildung ausserhalb Deutschlands absolviert, mit einer Prüfung abgeschlossen haben und die ausserhalb Deutschlands als Assistenzhundeteam anerkannt sind. (§12e Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 BGG)

 

Hierzu muss:

1. der Hund  im Ausland  als Assistenzhund anerkannt sein,  die Ausbildung den Anforderungen der deutschen Vorgaben entsprechen 

2. der Mensch den "konkret individuellen Bedarf" nachweist. Dies bedeutet, dass ein Nachweis der Behinderung vorliegt. Hierzu gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten.

3. Die  Ausbildung den Anforderungen der deutschen Vorgaben entsprechen. 

 

 

 

Gerne biete ich die Unterstützung bei der Prüfung dieser Kriterien an. 

Ein blonder Labrador zieht an einem kurzen Seil um die Türe einer barrierefreien Toilette zu öffnen. Ein Mann sitze in einem Rollstuhl neben der Türe und motiviert den Hund zu ziehen.
Bild: Jose Luis Stephens / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein Angebot für

Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften 

 

  • Begutachtungen
  •  gutachterliche Stellungnahmen
  • Trainingsstand-Einschätzung
  • Eignungsprüfung nach AHundV
  • Sachkundenachweis LHundG NRW
  • Prüfung für "Übergangsteams" (§12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes)
Ein blonder Retriever-Junghund sitzt vor einem Menschen und schaut ihn an. Er trägt ein rotes Geschirr und eine Hundeleine.
Quelle: Ovchinnikova / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Ausbildungsstätten &

Assistenzhunde-Ausbildende

 

  • Begutachtungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Zweitmeinung im Ausbildungsprozess
  • Eignungsfeststellung nach AHundV
  • anerkannte Abschlußprüfung für Mensch-Assistenzhunde- Gemeinschaften während der  "Übergangsfristen"
  • Begleitung im Zulassungsprozess für Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (§29  AHundV)
  • Fortbildungen im Bereich Assistenzhunde
  • individuelles Coaching

Ein schwarz-weisser Hund schaut in die Kamera. Er hält ein Bündel Euroscheine im Maul.
Quelle: Dvorakova Veronika / Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Angebote für Kostenträger: 

 

  •  Beratung rund um das Thema Assistenzhunde 
  • Fortbildung für Mitarbeitende
  • Prüfung von Leistungsverzeichnissen
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock
Quelle: Reshetnikov_art / Shutterstock

 

 

Meine Angebote für Gerichte und Rechtsanwälte: 

 

  • allgemeine Sachverständigen-Tätigkeiten im Bereich Assistenzhunde & Hunde
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Fachgutachten