Vor ein paar Tagen kam endlich die lange erhoffte Information: Die Übergangsfristen im neuen Assistenzhundegesetz wurden verlängert.
Die Hintergründe sind, nach Aussage des BMAS die nach wie vor fehlenden Durchführungsverordnungen. Diese sollen, so das BMAS noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Aber das wichtigste ist wohl: die Verlängerung der Übergangsfristen.
Als Assistenzhund gilt nun auch, wer "... zusammen mit einem Menschen mit Behinderung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor dem 1.Juli.2023 (!) ... geprüft ODER ... in einer (...) Ausbildung befunden hat und (diese) innerhalb von zwölf Monaten nach dem 1. Juli 2023 (...) beendet..." (§12e, Abs. 3 Nr. 4 BGG)
Was sich so sperrig liest bedeutet letztlich, das es zwei Varianten gibt:
a) Ausbildung zum Assistenzhunde-Team vor dem 01. Juli 2023 mit einer Prüfung beendet ODER
b) vor dem 01. Juli 203 mit der Ausbildung zum Assistenzhunde-Team begonnen UND bis zum 30. Juni 2024 mit einer Prüfung beendet. In diesem Falle ist eine Prüfung nach dem neuen Gesetz notwendig.
Gibt es damit eine Garantie auf Anerkennung der Teams, die bereits als Assistenzhunde-Team unterwegs sind? Nein, eine garantierte Anerkennung gibt es wohl nach wie vor nicht. Es bleibt weiterhin abzuwarten, wer über die Anerkennung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Bedingungen entscheidet.
Ich halte euch weiter auf dem Laufenden, versprochen.