In der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung gibt es eigentlich nur zwei verschiedene Einsatz-Richtungen: den klassischen Behindertenbegleithund (BBH), der auch Servicehund oder Assistenzhund genannt wird und den Therapiebegleiter, Begleiter für tiergestützte Interventionen oder auch Besuchshund.
Der größte Unterschied: ein Assistenzhund unterstützt EINEN behinderten und / oder chronisch kranken Menschen im Alltag. Er wird speziell für diesen Menschen ausgebildet und erleichtert oder ermöglicht ein selbständiges Leben. Er wohnt bei diesem Menschen, lebt mit diesem einen Menschen zusammen und hilft im Alltag. Er kann z.B. Türen öffnen, Dinge aufheben, Sachen bringen oder tragen. Warnhunde erkennen einige medizinische Notfälle im Vorfeld und können ihren Menschen so vor schwereren Verletzungen bewahren. Die Rechte und Pflichten des Assistenzhundes sind im "Assistenzhundegesetz" §§12e ff BGG geregelt.
Ein Therapiebegleithund lebt mit seinem Menschen und begleitet diesen zur Arbeit. Dort unterstützt er z.B. Patienten bei der Ergotherapie, bei der Sprachtherapie oder in der Arbeit mit (behinderten) Kindern. Manche dieser Hunde arbeiten in der Schulsozialarbeit, in der Seelsorge, in Seniorenheimen oder in (psychiatrischen) Kliniken.
Besuchshunde sind eine Form der Therapiebegleithunde. Sie besuchen gemeinsam mit ihrem Menschen Kinder, Senioren oder andere bedürftige Menschen. Ihre einzige Aufgabe ist Freude schenken und einen Kontakt zu den besuchten Menschen herstellen. Sie sind häufig eine Möglichkeit einen ganz neuen zwischenmenschlichen Zugang zu diesen Menschen herzustellen.
Ein Emotional Support Dog (ESA) ist ein Familienhund, der "zufällig" bei einem Menschen lebt, der in einem sehr begrenzten Umfang (z.B. bei Flugangst und notwendigen berufsbedingten Flügen) Unterstützung bedarf. Der ESA wird für seinen Menschen ausgebildet, dieser lebt jedoch im Normalfall nicht mit einer anerkannten Behinderung. Ein ESA Dog ist kein Assistenzhund und genießt auch keine Assistenzhunde-Rechte.