Ein Assistenzhund ist
* ein Hund, der
* unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und
* unter Beachtung des individuellen Bedarfes für
* einen Menschen mit Behinderung (Teampartner = Assistenznehmer)
* speziell ausgebildet wurde, der
* mit bestimmte Fähigkeiten "ausgestattet" ist und
* Assistenzleistungen erlernt hat.
* Er ist als Assistenzhund gekennzeichnet und entsprechend Haftpflichtversichert.
Ziel des Ganzen ist die
* Möglichkeit zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
* Erleichterung zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder
* der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
So wird z.B. geschrieben, dass es sich um einen Hund handelt (anders als in anderen Ländern, in denen auch Primaten und Ponys ausgebildet werden). Auch muss der Hund unter Beachtung des Tierschutzgesetzes, für den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderung speziell ausgebildet sein. In diesem Satz verbergen sich gleich mehrere wichtige Punkte: Die Ausbildung muss Tierschutzkonform sein, was bedeutet, dass der Ausbilder zum einen eine Genehmigung zur Ausbildung (§11, Abs. 1, Pkt. 8f und evtl. 8a + b Tierschutzgesetz) besitzen muss wie auch die gesamten Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung einhalten.
Für den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderung ausgebildet schließt ein, dass die Ausbildung immer individuell erfolgen und der Mensch, der den Assistenzhund später im Alltag führt mit einer Schwerbehinderung leben muss. Es wird spannend sein zu erfahren, wie die Situation für chronisch Kranke Menschen ohne Schwerbehinderungsausweis aussehen wird. Noch ist unklar, ob Menschen mit einer chronischen Erkrankung aber ohne Schwerbehindertenausweis (wie z.B. viele Diabetiker und Menschen mit FASD oder PTBS) auch in Zukunft von einem Assistenzhund begleitet werden können.
Ferner sieht das Gesetz bestimmte Fähigkeiten und erlernte Assistenzleistungen vor. Genaueres hierzu ist noch nicht bekannt und soll in einer Rechtsverordnung geklärt werden.
Soweit die Theorie, die seit dem 01.07.2021 definiert, was ein Assistenzhund ist.
Vor dem Hintergrund dieser Punkte aus dem Gesetz klären sich einige Punkte, es bleiben aber mindestens genauso viele (noch) offen:
Ein Therapiehund / Therapiebegleithund ist kein Assistenzhund, da er gemeinsam mit seinem pädagogisch, therapeutisch oder medizinisch tätigem Halter vielen verschiedenen Menschen Freude macht oder die Arbeit seines Halters unterstützt.
Ein Assistenzhund in Ausbildung genießt keine "Sonderrechte" eines fertig ausgebildeten und geprüften Assistenzhundes nicht, da seine Ausbildung eben noch nicht abgeschlossen ist.
Ein ESA Dog ist seit dem 01.07.2021 auch in Deutschland ein Familienhund, der "zufällig" bei einem psychisch erkrankten Menschen lebt. Ein ESA Dog ist kein Assistenzhund und hat auch keine Assistenzhunde-Rechte!
Ein Assistenzhund bzw. Assistenzhundeteam muss eine Ausbildung durchlaufen, die mit einer Teamprüfung abschließt. Wer ausbilden darf, was genau Inhalt der Ausbildung oder der Prüfung ist.... all dies ist derzeit noch völlig unklar. Es gibt noch keine Stelle, die Ausbilder oder Prüfer "sonstiger" Assistenzhunde (alle außer Blindenführhunde) zulassen dürfen.... daher gibt es in ganz Deutschland derzeit keine zugelassenen Ausbildungs- oder Prüfstellen. Aber dies ist ein anderes Thema.